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Nährwertzahlen

E 461: Methylcellulose

E 461 (Methylcellulose, englisch: Methyl cellulose) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 2 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 1. Juni 2013.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 461
Name (deutsch)Methylcellulose (Wikidata Q416312, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenE 461; Methylzellulose
Bezeichnung in der EU-ListeMethyl cellulose (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3166)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Der Stoff gehört in der Liste außerdem zu der Gruppe „Group I, Additives“ (68 Kategorien). Für Gruppen gelten gemeinsame Zulassungen oder Höchstmengen; Einzelheiten stehen in der EU-Datenbank.

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 461
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
11.4.2table-top sweeteners in powder form
quantum satis (keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis)
(EU) No 1129/2011, OJ L295, 12/11/2011 p.1
11.4.3table-top sweeteners in tablets
quantum satis (keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis)
(EU) No 1129/2011, OJ L295, 12/11/2011 p.1

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0