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Nährwertzahlen

E 400: Alginsäure

E 400 (Alginsäure, englisch: Alginic acid) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 1. Juni 2013.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 400
Name (deutsch)Alginsäure (Wikidata Q422092, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenAlgin; E 400; E400
Bezeichnung in der EU-ListeAlginic acid (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3126)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Der Stoff gehört in der Liste außerdem zu den Gruppen „Group I, Additives“ (68 Kategorien), „Alginic acid - alginates“ (3 Kategorien). Für Gruppen gelten gemeinsame Zulassungen oder Höchstmengen; Einzelheiten stehen in der EU-Datenbank.

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 400
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
13.1.3Processed cereal-based foods and baby foods as defined by Regulation (EU) No 609/2013
Höchstmenge 500 mg/kg; only desserts and puddings
(EU) No 1129/2011, OJ L295, 12/11/2011 p.1

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0