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Nährwertzahlen

E 380: Ammoniumcitrat

E 380 (Ammoniumcitrat, englisch: Triammonium citrate) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 25. Mai 2016.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 380
Name (deutsch)Ammoniumcitrat (Wikidata Q473480, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenAmmoniumzitrat; E 380; E380; Triammoniumcitrat
Bezeichnung in der EU-ListeTriammonium citrate (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3123)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Der Stoff gehört in der Liste außerdem zu der Gruppe „Group I, Additives“ (68 Kategorien). Für Gruppen gelten gemeinsame Zulassungen oder Höchstmengen; Einzelheiten stehen in der EU-Datenbank.

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 380
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
1.9Edible caseinates
quantum satis (keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis)
(EU) No 2016/0691, OJ L120, 05/05/2016 p.4

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0