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Nährwertzahlen

E 586: 4-Hexylresorcinol

E 586 (4-Hexylresorcinol) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 15. Mai 2015.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 586
Name (deutsch)nicht vorhanden (Wikidata Q18608850, CC0; Community-Angabe)
Bezeichnung in der EU-Liste4-Hexylresorcinol (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3251)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 586
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
9.1.2Unprocessed molluscs and crustaceans
Höchstmenge 2 mg/kg; only fresh, frozen or deep-frozen crustaceans
(EU) No 2015/0647, OJ 107, 25/04/2015 p.1

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0