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Nährwertzahlen

E 968: Erythrit

E 968 (Erythrit, englisch: Erythritol) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 23. Oktober 2015.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 968
Name (deutsch)Erythrit (Wikidata Q421873, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenE 968; E968; Erythritol
Bezeichnung in der EU-ListeErythritol (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3305)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Der Stoff gehört in der Liste außerdem zu den Gruppen „Group I, Additives“ (68 Kategorien), „Group IV, Polyols“ (24 Kategorien). Für Gruppen gelten gemeinsame Zulassungen oder Höchstmengen; Einzelheiten stehen in der EU-Datenbank.

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 968
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
14.1.4Flavoured_drinks
Höchstmenge 16000 mg/l; only energy-reduced or with no added sugars, as flavour enhancer only
(EU) No 2015/1832, OJ L266, 13/10/2015 p.28

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Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0