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Nährwertzahlen

E 641: L-leucine

E 641 (L-leucine) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 15. Mai 2015.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 641
Name (deutsch)nicht vorhanden
Bezeichnung in der EU-ListeL-leucine (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3346)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 641
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
11.4.3table-top sweeteners in tablets
Höchstmenge 50000 mg/kg
(EU) No 2015/0649, OJ 107, 25/04/2015 p.17

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Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0