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Nährwertzahlen

E 626: Guanosinmonophosphat

E 626 (Guanosinmonophosphat, englisch: guanosine monophosphate) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 2 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 1. Juni 2013.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

E 626 hat in der Liste keinen eigenen Eintrag, sondern wird in der Sammelzeile „E 626 - 635“ (Ribonucleotides) mitgeführt. Die Verwendungen unten gelten für diese Sammelzeile und damit auch für E 626.

Fakten

E-NummerE 626
Name (deutsch)Guanosinmonophosphat (Wikidata Q422473, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenGuanylat; Guanylsäure
Bezeichnung in der EU-Listeguanosine monophosphate (englisch)
Eintrag in der ListeTeil einer Sammelzeile · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3260)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 626
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
12.1.2salt substitutes
quantum satis (keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis)
(EU) No 1129/2011, OJ L295, 12/11/2011 p.1
12.2.2Seasonings and condiments
quantum satis (keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis)
(EU) No 1129/2011, OJ L295, 12/11/2011 p.1

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0