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Nährwertzahlen

E 520: Aluminiumsulfat

E 520 (Aluminiumsulfat, englisch: Aluminium sulphate) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 1 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten; der jüngste davon gilt seit 1. Februar 2014.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 520
Name (deutsch)Aluminiumsulfat (Wikidata Q421857, CC0; Community-Angabe)
Weitere NamenAl2(SO4)3; Al2O12S3; Al2S3O12; E.520; E520; Schwefelsaure Tonerde
Bezeichnung in der EU-ListeAluminium sulphate (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3215)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Der Stoff gehört in der Liste außerdem zu der Gruppe „Aluminium sulphates“ (1 Kategorien). Für Gruppen gelten gemeinsame Zulassungen oder Höchstmengen; Einzelheiten stehen in der EU-Datenbank.

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 520
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
10.2processed eggs and egg products
Höchstmenge 25; liquid egg white for egg foams only
(EU) No 380/2012, OJ L 119, 04/05/2012 p.14

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0