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Nährwertzahlen

E 1210: Carbomer

E 1210 (Carbomer) steht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe. Die Liste führt 2 Lebensmittelkategorien mit einer Zulassung aus 1 Rechtsakten.

Diese Seite gibt die Angaben der EU-Liste wieder: wofür ein Stoff zugelassen ist und mit welcher Höchstmenge. Sie enthält keine eigene gesundheitliche Bewertung. Zu Bewertungen einzelner Stoffe informiert die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Fakten

E-NummerE 1210
Name (deutsch)nicht vorhanden
Bezeichnung in der EU-ListeCarbomer (englisch)
Eintrag in der Listeeigener Eintrag · EU-Datenbank (POL-FAD-IMPORT-3378)
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II (Unionsliste)

Zugelassene Verwendungen

Kategorien und Bedingungen wie in der EU-Liste (englisch). „quantum satis“ heißt: keine Höchstmenge festgelegt, Verwendung nach guter Herstellungspraxis. Höchstmengen beziehen sich auf das Lebensmittel, wie es verkauft wird, sofern der Eintrag nichts anderes sagt.

Zugelassene Verwendungen von E 1210
KategorieLebensmittelkategorie (EU-Liste)BeschränkungRechtsakt
17.1food supplements supplied in a solid form excluding food supplements for infants and young children’,
Höchstmenge 200.000 mg/kg
OJ L64, 01/03/2023 p.4
17.2food supplements supplied in a liquid form excluding food supplements for Infants and young children
Höchstmenge 30.000 mg/kg
OJ L64, 01/03/2023 p.4

Weiter

Quellen: EU-Zusatzstoffliste, Europäische Kommission, GD SANTE, CC BY 4.0, Stand 29. Januar 2026; Name: Wikidata, CC0 1.0